Beitrag von Florian Burghardt auf www.procontra-online.de
Für Rechnungen, Bescheide und andere Unterlagen gibt es verschieden lange Empfehlungen oder sogar Pflichten zur Aufbewahrung. Eine frühere Entsorgung kann mit Nachteilen verbunden sein. Häufig sind versicherungsrelevante Dokumente besonders wichtig.
Das neue Jahr steht noch am Anfang und womöglich haben viele Menschen ihre guten Vorsätze noch nicht gebrochen. Einer davon könnte lauten: Das Büro ausmisten beziehungsweise dem Papierwust in Schubladen und Schuhkartons Herr werden.
Doch beim Großreinemachen ist auch Vorsicht geboten. Denn einfach alle Rechnungen und sonstigen Schriftstücke wegzuschmeißen, nur weil diese zum Beispiel älter zwei Jahre sind, kann schwerwiegende Folgen haben.
Welche Dokumente Privatpersonen wie lange aufbewahren sollten, erklärt der Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer in seiner aktuellen Gastkolumne auf Focus Online. Dabei zeigt sich, dass vor allem Unterlagen mit Versicherungsbezug häufig eine besonders wichtige Rolle spielen.
2 Jahre:
Kassenbelege beziehungsweise Rechnungen vom Online-Versandhandel sollten aufgrund der zweijährigen Gewährleistungszeit auch ebenso lange aufgehoben werden. Für Gegenstände, die zum versicherten Hausrat gehören, empfiehlt sich allerdings eine Aufbewahrung für die gesamte Gebrauchsdauer. Das gilt zum Beispiel für Möbel, Elektronik und ganz besonders für Schmuck, da dessen Wert zum Beispiel nach einem Einbruchdiebstahl ohne Dokumente nur schwer zu bestimmen und deshalb häufig mit geringeren Leistungen für den Versicherten verbunden ist. Handwerkerrechnungen müssen sogar von Gesetz wegen für zwei Jahre aufgehoben werden; bei der Errichtung von Bauwerken sogar für fünf Jahre.
3 Jahre:
Alte Mietverträge, Kautionsquittungen und Übergabeprotokolle.
4 Jahre:
Kontoauszüge und Überweisungsbestätigungen.
6 Jahre:
Steuerbescheide und eingereichte Steuerunterlagen von Steuerpflichtigen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr beträgt. Dabei sollte man auch beachten, dass viele Bescheide vorläufig sind und erst Wochen oder Monate nach der Zustellung Rechtskraft erlangen.
30 Jahre:
Gerichtsurteile, Mahnbescheide und Kreditunterlagen.
Für die gesamte Laufzeit:
Versicherungsunterlagen für jegliche Policen, sowie die Dokumente zu Finanz- und Vorsorgeprodukten (z.B. zum Tagesgeldkonto oder dem Banksparplan).
Mindestens bis zum Renteneintritt:
Unterlagen, die den beruflichen Werdegang dokumentieren (z. B. Arbeitsverträge, Kündigungen, Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise).
Ein Leben lang:
Standesamtliche Urkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden, Sterbeurkunden von Angehörigen)
Ich war 3 Jahre lang Mitarbeiterin bei Herrn Kohl im Büro. Dort durfte ich eine wunderbare Ausbildung, sowie ständige Weiterbildungen genießen! Von Herrn Kohl kann man nicht nur fachlich, sondern auch für die eigene persönliche Entwicklung jede Menge lernen. Ich kann eine Ausbildung bei Herrn Kohl jedem empfehlen! Und nicht zu vergessen, das ganze Büroteam, welches mir bei meinen Fragen immer weitergeholfen hat, wofür ich sehr dankbar bin! :)
Jürgen Rosenkranz
28. August, 2023
sehr Gute Beratung und Service
Ste Vi
13. Juni, 2023
Seit vielen Jahren kompetente und freundliche Betreuung/Beratung in allen Finanzangelegenheiten, Versicherungen, Vorsorge etc.
Vielen Dank an Herrn Kohl und sein Team.
Sehr empfehlenswert 👍🏻
Karin Nicklisch
6. Juni, 2023
Sehr gute Beratung, auf Fragen wird aus führig eingegangen und erläutert. Ein angenehmes Umfeld.
Silvio Süßenbach
31. Mai, 2023
Seit über 15 Jahren gehen wir zur OVB von Herrn Sven Kohl.
Ich und meine Partnerin sind sehr zufrieden mit Herrn Sven Kohl.
Danke noch mal für die Beratung, Herr Kohl
Barbara Buettner
10. Mai, 2023
Die Beratungen und die Gespräche sind unseren Bedürfnissen gut angepasst. Eine angenehme Atmosphäre und auch kompetent.
Rene Stoner
14. April, 2023
Top Service und Beratung
Antje N.
12. Dezember, 2020
Freundlich u kompetent.
Albrecht Zwiener
30. September, 2020
Wer auf der Suche nach einem erfahrenen, umsichtigen, fleißigen und sympathischen Vermögensberater ist sollte sich auf jeden Fall bei Herrn Kohl melden. Wir als Familie lassen uns schon seit Jahren von ihm beraten und können nur Positives berichten. Herr Kohl bearbeitet jedes Anliegen zügig und findet immer eine Lösung.
Auch auf diesem Wege noch ein herzliches Dankeschön an Herrn Kohl und sein tolles Team.
Wolf-Dietrich Rode
28. Juni, 2020
Es gab sehr schnell einen Termin für ein Kreditfinanzierungsgespräch und Herr Kohl hat sich dafür sehr viel Zeit genommen. Es war ein intensives und ausführliches Beratungsgespräch, welches proffesionell geführt war, so dass man selbst als Laie recht schnell verstand welche Besonderheiten und Fallstricke es gibt. Danke!