Unsere nächste Informationsveranstaltung am 16.07.2014

Info 16.07.2014

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Steuerzahler : Der Staat kassiert von den Deutschen immer mehr – Nachrichten Geld – Verbraucher – DIE WELT

Heute ist Steuerzahlergedenktag 2014

Brutto verdienen die Bundesbürger zwar gut. Netto landen sie aber nur im internationalen Mittelfeld. Kaum irgendwo anders kassiert der Staat so viel. Vor allem eine Bevölkerungsgruppe muss bluten.

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Edelmetall : Die Fluchtwährung Gold meldet sich zurück – Nachrichten Geld – Geldanlage – DIE WELT


Die Ruhe an den Börsen ist trügerisch. Das zeigt ein alter Angstindikator: der Goldpreis. Plötzlich schlägt er wieder aus. Hinter dem Anstieg steckt mehr, als es den Anschein hat.

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Wann ist ein Lohnsteuerklassen-Wechsel beim Elterngeld zulässig?

Die meisten Mütter und auch Väter wollen nach der Geburt für ihr Kind ein steter Ansprechpartner sein. Doch wer sein Kind pflegt, der muss für diese Zeit seinen Beruf aufgeben. Dies belohnt der Staat mit dem so genannten Elterngeld. Aber auch dieses gibt es nicht ganz um sonst. Da gibt es Vorzeiten, die als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld zählen.

Und da gibt es vielleicht auch noch die falsche Steuerklasse, die das Elterngeld drastisch schmelzen lässt. Jetzt ist rasche Hilfe angesagt: denn jetzt muss die Steuerklasse geändert werden. Doch wird die Finanzbehörde dies einfach so hinnehmen? Ja, auch hier stellt sich der Bundesfinanzhof auf die Seiten der Eltern.

Eltern können mit der richtigen Wahl der Steuerklasse die Höhe ihres Elterngeldes erheblich beeinflussen. Je früher ein Wechsel stattfindet, desto größer sind dabei die Ersparnisse. Eltern kommen in den Genuss von Elterngeld, wenn sie sich nach der Geburt des Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und deshalb nicht voll erwerbsfähig sein können. Die Höhe des Elterngeldes beträgt höchstens 1.800 Euro, mindestens aber 300 Euro im Monat (§ 2 Abs. 1 BEEG). Ab dem 01.01.2011 wird nur noch das Erwerbseinkommen berücksichtigt, das auch in Deutschland der Besteuerung unterliegt. Die Mindestbezugszeit von Elterngeld beträgt 2 Monate, die Höchstbezugszeit 14 Monate.

Einen Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 1 Abs. 1 BEEG). Für Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro aus Erwerbstätigkeit wird das Elterngeld von 67 auf 65 Prozent in Stufen gekürzt, während es für Hartz-IV-Empfänger auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Einkommen vor der Geburt
Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt höher als 1.200 Euro war, der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 200 Euro überschreitet, auf bis zu 65 Prozent sinkt.
Dies wiederum hat zur Folge, dass es ab einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro nicht zu einer Kürzung des Elterngeldes kommt, weil sich die Absenkung von 67 Prozent auf 65 Prozent nicht mehr bemerkbar macht, da der Höchstbetrag erreicht wurde. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten ein so genanntes Mindestelterngeld nach § 2 Abs. 5 BEEG. Dieses beträgt monatlich 300 Euro.

Eltern, die als Geringverdiener einzustufen sind, weil deren bereinigtes Nettoeinkommen für den betreuenden Elternteil vor der Geburt des Kindes unter dem Monatsbetrag von 1.000 Euro lag, erhalten eine so genannte Ersatzrate. Diese erhöht sich jeweils in kleinen Schritten von 67 auf 100 Prozent (§ 2 Abs. 2 BEEG).
Für Mütter, die Zwillinge gebären, erhöht sich das Kindergeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro (d. h. bei Drillingen entsprechend um weitere 300 Euro), so dass gerade bei Mehrlingsgeburten der Höchstbetrag von 1.800 Euro nach § 2 Abs. 6 BEEG deutlich überschritten wird.

Artikel von Dietmar Kern, veröffentlicht in Steuern sparen bei experto.de

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Finanzmarkt: Die großen Banken werden noch größer | ZEIT ONLINE


Der europäische Bankensektor ist alles andere als krisenfest. In einigen EU-Staaten hat die Marktkonzentration sogar noch zugenommen, wie unsere Grafik des Tages zeigt.

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Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Burnout und andere psychische Probleme, andauernde Krankheit oder ein plötzlicher Unfall: jeder Arbeitnehmer ist den Gefahren und Risiken der Arbeitsunfähigkeit ausgesetzt. Wer sich in dieser Situation befindet und seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, hat ein Recht auf Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und wie Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen, erfahren Sie hier.

Das Thema Arbeitsunfähigkeit wird von vielen Arbeitnehmern nicht ausreichend beachtet. „Was soll mir schon passieren?“, fragen sich die meisten. Dabei sollte man die Risiken der Arbeitsunfähigkeit keinesfalls unbeachtet lassen. Psychische Probleme können genauso gut dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausführen kann, wie ein schwerer Unfall oder eine lang andauernde Krankheit. In diesem Falle sind Arbeitnehmer durch die Erwerbsminderungsrente geschützt.

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, können Sie aus bestimmten Gründen nicht mehr bis zum Renteneintritt arbeiten und benötigen eine Frührente. Die Erwerbsminderungsrente kann je nach Umstand als volle Rente ausgezahlt werden, je nachdem, wie viele Stunden Sie weiterhin arbeiten können. Können Sie nur weniger als drei Stunden arbeiten, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. Ein ärztliches Attest muss dies belegen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente
Nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch von Beginn an einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Grundsätzlich müssen Sie erst einmal fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wie immer bestätigen hier auch Ausnahmen die Regeln. Auszubildende haben beispielsweise direkt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Einen Antrag für die Erwerbsminderungsrente reichen Sie bei der Rentenversicherung ein. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, lohnt es sich, mit einer guten Begründung Widerspruch einzulegen. Übrigens wird immer geprüft, ob Ihre Arbeitsfähigkeit nicht durch eine spezielle Reha-Maßnahme wieder hergestellt werden kann. Erst wenn Sie durch eine auf Sie speziell ausgerichtete Rehabilitation immer noch nicht selbst für sich sorgen können, tritt Ihr Recht auf Erwerbsminderungsrente in Kraft. Haben Sie dann Ihren Bescheid für Ihre Erwerbsminderungsrente vorliegen, stellt sich bei vielen schnell die Frage, ob trotzdem noch etwas hinzuverdient werden kann.

Verdienst bei Erwerbsminderungsrente
Ja, Sie dürfen weiterhin hinzuverdienen. So sind beispielsweise Jobs bis 450 Euro immer gestattet, zuzüglich Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Aber Achtung: Wenn Sie deutlich und regelmäßig mehr verdienen, müssen Sie mit Abzügen von der Erwerbsminderungsrente rechnen.

Artikel von Oliver Schulz, veröffentlicht in Rente bei experto.de

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BIZ-Jahresbilanz: Große Risiken bei Europas Banken – SPIEGEL ONLINE


Europas Banken befinden sich weiter in einer kritischen Situation. Davor warnt die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in ihrem Jahresbericht. Ihr Chefökonom fürchtet, konservative Großanleger könnten neue Finanzmarktturbulenzen auslösen.

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Sparen ohne Spaß: Wir wollen mehr Zinsen!


Weniger als ein Prozent für Tagesgeld, 1,3 Prozent für Bundesanleihen: So langsam reicht es. Wenn alles gutgeht, könnten nächstes Jahr die Zinsen steigen.

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Vermittler erzeugen Sparmotivation – Finanznachrichten auf Cash.Online

Auch das muss mal gesagt werden!

Finanzberater sind Erzeuger von Sparmotivation und oft auch Überbringer unangenehmer Wahrheiten. Dafür sollen sie nun bestraft werden.

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Ohne Zusatzjob droht die Altersarmut – manager magazin


Mehr als eine Million Menschen in Deutschland über 65 Jahren arbeiten weiter – der Löwenanteil von ihnen als Minijobber. Trotzdem wird der Bund künftig deutlich mehr Geld zur Existenzsicherung von armen Alten aufbringen müssen.

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