- Gepostet aufPatrick N2 März 2026
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Immer nett, immer auf dem aktuellen Stand, immer gut Beraten. Zu Terminen mit Herrn Kohl geht man gern. Wir gehen seit Jahren zum Finanzbüro Kohl und wurden bisher immer gut und ausführlich beraten.Gepostet aufMG20 Januar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin dankbar für die Hilfe bei der Abwicklung meiner zur Zeit notwendigen Änderungen. Ich schätze die Freundlichkeit, das Einfühlungsvermögen und die Diskretion.Gepostet aufSven R20 November 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr zuvorkommende und ausführliche Beratung. Deshalb sind wir auch schon seit vielen Jahren Kunde bei Herrn KohlGepostet aufMarkus L14 Juni 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Beratung durch Herrn Kohl, sehr angenehm sind die Gespräche mit Ihm, die sehr tiefgründig sind. Sinnlose Verträge ala ich muss nur Geld als Anlageberater für mich verdienen , der Kunde ist mir egal, gibt es hier nicht.Gepostet aufIngrid E8 Mai 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Seit 1992 ist Herr Sven Kohl unser Berater. Erst in der EDV- Branche und später als Finanzberater. Wir sind von ihm immer gut und umfangreich beraten worden. Er hat uns Wege aufgezeigt auch mit wenigen Mitteln unsere Finanzen stabil zu halten bzw. zu mehren. Wir haben über Anlagestrategien beraten manche waren gut , zu anderen Dingen hat uns Herr Kohl abgeraten. Er nimmt sich, und das gilt auch für alle Mitarbeiter seines Büros, Zeit für seine Kunden. Es entsteht niemals der Eindruck, dass er nur den Verkauf im Fokus hat. Außerdem funktioniert der angebotene Service ausgezeichnet. Nach einem Beratungsgespräch bekommt man eine andere Sicht auf Dinge und regt zum Nachdenken an und ist zum Vorteil für den Kunden. Bitte weiter so und hoffentlich noch recht lange. Ingrid EnkeGepostet aufVeronika W30 November 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Kohl bearbeitet seit über 10 Jahren meine finanziellen Anliegen. Er ist mir bei meinen Versicherungen und Anlagen eine sehr große Hilfe. Ich fühle mich sehr gut beraten und persönlich verstanden. Von meiner Seite her eine klare Empfehlung.Gepostet aufBarbara B26 November 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Beratungen und die Gespräche sind unseren Bedürfnissen gut angepasst. Eine angenehme Atmosphäre und auch kompetent. Wir bedanken uns auch bei Frau Senf.Gepostet aufPeter R2 Oktober 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich werde immer sehr gut beraten bekomme schnell einen Termin und kann sich auch über andere wichtige Themen austauschenGepostet aufBenjamin E13 August 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Das Team von Sven Kohl ist sehr zu empfehlen. Bei einem sehr freundlichem Umgang wird sich Zeit genommen und es wird einem nichts aufgedrängt.Mehr ladenVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
US-Börsen erreichen neue Höhen: Der endlose Rausch des Geldes – Börse + Märkte – Finanzen – Handelsblatt
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Bundesbank: Zinsrückgang erspart Deutschland 120 Milliarden Euro – Wirtschaft | STERN.DE
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Konjunktur: Fünf Risiken für die Weltwirtschaft – Konjunktur – Politik – Handelsblatt
Veröffentlicht unter Wirtschaft
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Häufige Irrtümer
Bei der Beschäftigung mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen stößt man immer wieder auf sich hartnäckig haltende Gerüchte und Unklarheiten. Dies kann zu fatalen Fehlentscheidungen führen.
“Immer wieder hört und liest man, dass Vollmachten in jedem Fall von einem Notar erstellt beziehungsweise zumindest von einem solchen beglaubigt werden müssen. Diese Vorschrift gibt es nicht.”
Was passiert, wenn minderjährige Kinder plötzlich ihre Eltern verlieren? Ich staunte nicht schlecht, als neulich bei Gesprächen im Rahmen der KVK Messe gleich mehrfach die Notwendigkeit einer Sorgerechts-Verfügung in Frage gestellt wurde, insbesondere dann, wenn es Paten für das Kind gibt.
Paten erhalten nicht automatisch das Sorgerecht
Laut einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung in einer großen deutschen Tageszeitung werden pro Jahr circa 1000 Kinder in Deutschland zu Vollwaisen. Genau für diese an sich undenkbare Situation kann mit der Sorgerechtsverfügung ein Vormund benannt werden.
Patenonkel oder Patentante müssen in dieser Verfügung also explizit benannt werden, wenn sie zum Vormund bestellt werden sollen. Am besten bestimmt man immer noch eine Ersatzperson, da das Gericht den gewünschten Vormund unter Umständen ablehnen kann.
Keine notarielle Beglaubigung nötig
Immer wieder hört und liest man, dass Vollmachten oder Verfügungen in jedem Fall von einem Notar erstellt beziehungsweise zumindest von einem solchen beglaubigt werden müssen. Diese Vorschrift gibt es nicht.
Lediglich wenn im Fall der persönlichen Handlungsunfähigkeit zum Beispiel über eigene Immobilien verfügt werden soll oder man in dieser Phase die Aufnahme von Darlehen genehmigen möchte, ist der Gang zum Notar vorgeschrieben.
Für nicht durch Notare erstellte Vollmachten kann allerdings eine Unterschriftsbeglaubigung sinnvoll sein. Ist nicht auszuschließen, dass im Notfall die erstellte Vollmacht und die darin benannte Vertretung von Angehörigen angezweifelt wird, kann die Unterschrift zur Sicherheit durch Notare oder Behörden beglaubigt werden.
Fehlinformationen zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Auch über den Service des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer gibt es immer wieder Fehlinformationen sowie Zweifel an der Notwendigkeit eines Eintrages. In dieses Register kann jeder Volljährige seine Vollmacht und Patientenverfügung eintragen lassen, auch ohne notarielle oder anwaltliche Unterstützung. Diese Dokumente müssen für die Registrierung auch nicht von einem Notar erstellt werden!
ichtig ist: es werden dort keine Vollmachten oder Verfügungen im Original eingelagert oder digital gespeichert. Der Sinn besteht darin, im Notfall schnellstmöglich herausfinden zu können, ob zum Beispiel ein in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingeliefertes Unfallopfer entsprechende Vorsorgedokumente besitzt, was darin grundsätzlich geregelt wird und wer zum Bevollmächtigten ernannt wurde. Dies wird durch den Eintrag in dieses Register sichergestellt. Mit diesem Bevollmächtigten kann dann Kontakt aufgenommen werden.
Unbekannte Hinterlegung – Unbekannte Vollmacht
Ist dieser erreichbar und hat alle Unterlagen zur Hand, ist das Glück im Unglück. Ist der Bevollmächtigte jedoch auf Reisen, anderweitig nicht erreichbar oder weiß er nicht, wo sich die Vollmachten und Verfügungen befinden, verpufft die Wirkung. Damit bleiben die oftmals teuer erstellten Dokumente in dieser Situation wirkungslos.
Artikel von Matthias Schmutzler, veröffentlicht bei cash.online
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Gbureks Geld-Geklimper: Wirtschaftskrieg – nur keine Panik! – Geldanlage – Finanzen – Wirtschaftswoche
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Euro-Länder stellen neuen Schuldenrekord auf – manager magazin
Veröffentlicht unter Finanzkrise/Enteignung
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German Aktien-Angst | Cash Test Dummy
Veröffentlicht unter Finanzkrise/Enteignung, Kapitalanlagen
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Basisrente: Altersvorsorge mit Steuerpfiff
• Sonderausgaben: Staatliche Förderung steigt von Jahr zu Jahr
• Zusätzlich Vorsorge bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene
• Vorteile im Ernstfall: Hartz IV- und pfändungssicher
Köln, 16. Juli 2014 – „Demografischer Wandel und Langlebigkeit zählen zu den größten Risiken unserer Gesellschaft“, ist Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln, überzeugt. Die aus beiden erwachsene finanzielle Beanspruchung der staatlichen Fürsorgesysteme ist schon heute erheblich, eine Umkehrung dieses Trends unwahrscheinlich. Denn „der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland steigt weiter. Zugleich werden wir dank des medizinischen Fortschritts immer älter“, erklärt OVB Experte Gruhn.
Bereits vor Jahrzehnten war absehbar, dass die gesetzliche Rente in Deutschland, die auf dem Umlageverfahren beruht, Finanzierungsprobleme bekommen würde. Deshalb setzt die Politik bis heute verstärkt auf die Eigenvorsorge der Menschen. Dies bedeutet: Ein finanziell auskömmliches Alter ohne Abstriche am gewohnten Lebensstandard ermöglicht nur die Kombination aus gesetzlicher und eigener – insbesondere staatlich geförderter – Vorsorge. „In vielen Fällen ist die sogenannte Basisrente ein bedeutsamer Baustein der eigenen Vorsorgestrategie“, weiß Philipp Gruhn.
Staatliche Förderung: Steuerersparnisse statt Zulagen
Im Gegensatz zur „Riester-Rente“, bei der sich die staatliche Förderung überwiegend aus der Grund- und der Kinderzulage ergibt, profitieren „Basisrentner“ allein von weitreichenden sowie Jahr für Jahr wachsenden Steuervorteilen. Hintergrund: Die Beiträge zur Basisrente gelten als Altersvorsorgeaufwendungen. Diese akzeptiert die Finanzverwaltung als Sonderausgaben, so dass sie Steuern sparend geltend gemacht werden dürfen. Mit dem Finanzamt abrechnen dürfen Alleinstehende grundsätzlich 20.000 Euro Beitrag im Jahr für eine Basisrente. Verheiratete doppelt so viel. Diese höchst-möglichen Abzugsbeträge gelten ab dem Jahr 2025. Bis dahin akzeptiert das Finanzamt bei der jährlichen Einkommensteuererklärung einen bestimmten Prozentsatz von 20.000 bzw. 40.000 Euro.
Im laufenden Jahr 2014 beträgt dieser Satz 78 Prozent – umgerechnet 15.600 Euro bei Alleinstehenden und 31.200 Euro bei Eheleuten. Wichtig: „Der abzugsfähige Beitragsanteil steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte“, erklärt OVB Stratege Gruhn. Dies heißt: Im Jahr 2015 sind es 80 Prozent vom gesetzlich vorgegebenen Maximalbeitrag, umgerechnet 16.000 respektive 32.000 Euro, die als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht werden dürfen. Dank des jährlichen Anstiegs um zwei Prozentpunkte ist im Jahr 2025 der komplette Steuerabzug der Basisrenten-Beiträge möglich.
Zum Ausgleich müssen die späteren Basisrenten-Zahlungen später versteuert werden. Was für viele kein Nachteil sein muss. „Denn aufgrund der im Alter niedrigeren Steuersätze ist der dem Finanzamt zustehende Rentenanteil oft geringer als die Steuerersparnis, die aus den Basisrenten-Beiträgen während des Erwerbslebens resultiert“, erläutert Philipp Gruhn.
Sinnvolle Zusatzvorsorge ebenfalls mit Steuervorteilen
Zwar darf die Basisrente weder vererbt noch sonst wie übertragen werden. Außerdem ist das bereits angesparte Versorgungsvermögen weder beleihbar noch veräußerbar. „Aber der Gesetzgeber ermöglicht eine Erweiterung der Vorsorge, ohne dass die Steuervorteile auf dem Spiel stehen“, betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG. So kann der „Basisrentner“ seine Altersvorsorge kombinieren mit einem Berufsunfähigkeitsschutz. Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit des gesamten Beitrags als Altersvorsorgeaufwand: Der auf den BU-Schutz entfallende Beitragsanteil muss weniger als 50 Prozent des gesamten Basisrenten-Beitrags ausmachen. Überdies ist eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten ebenso möglich wie die Vereinbarung einer Waisenrente für Kinder. Somit bietet die Basisrente „viel Flexibilität im Hinblick auf die eigene Altersversorgung, die Existenzsicherung sowie die oft sinnvolle Hinterbliebenenvorsorge“, ist Philipp Gruhn überzeugt.
Zugriffssicher auch in finanziellen Notlagen
Hohe Steuerersparnisse sowie die Möglichkeit einer – ebenfalls steuerbegünstigten – Zusatzvorsorge sind nicht die einzigen Vorteile der Basisrente. Dies ist besonders wichtig, sobald es finanziell oder beruflich einmal nicht so gut läuft. So ist das Versorgungskapital Hartz IV-sicher. Dies bedeutet: Erhält der Versicherte Arbeitslosengeld II, dann braucht das in einem Basisrenten-Vertrag angesparte Kapital nicht verwertet zu werden. Es ist also vor dem Zugriff der Sozialbehörden geschützt. Schließlich dürfen während der Ansparphase die Beiträge zur Basisrente nicht gepfändet werden.
Vor allem wegen der großen Steuervorteile ist die Basisrente beliebt. So zählte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Jahresende 2012 knapp 1,7 Millionen Basis-Rentenverträge. Mittlerweile dürften es knapp 2 Millionen Verträge sein. In unterschiedlichen Tarifvarianten – als klassische Rentenversicherung oder fondsgebundene Police, mit und ohne Beitragsdynamik, dank der künftige Kaufkraftverluste bei der eigenen Altersvorsorgestrategie ausgeglichen werden können. „Vom eigenen Bedarf und der Risikobereitschaft hängt ab, welche Basisrenten-Variante für den Versicherten geeignet ist“, sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung.
Extra-Service für Verbraucher Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema „Private Altersvorsorge“
· Rente & Pflege: Wer einen Angehörigen in häuslicher Umgebung privat pflegt, ist rentenversichert. Voraussetzung ist, dass der Pflegeumfang nicht weniger als 14 Stunden in der Woche beträgt. In diesem Fall muss die gesetzliche Pflegeversicherung die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 72/11).
· Reha-Begleitung: Begleitet eine Mutter ihr achtjähriges Kind zu einer Rehabilitationsmaßnahme, so muss die gesetzliche Rentenversicherung die Unterbringungskosten der Mutter übernehmen (Sozialgericht Gießen, Az.: S 4 R 284/11 ER).
· Keine EU-Rente: Fährt ein Arbeitnehmer ohne Führerschein Auto und wird er nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss erwerbsunfähig, so hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Sozialgericht Gießen, Az.: S 4 R 158/12).
· Amtspflichtverletzung: Auch Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung machen bisweilen Fehler. Die Falschberatung eines Rentenversicherungsmitglieds kann eine Amtspflichtverletzung sein. Falls diese nachweislich vorliegt, kann ein Rentner Anspruch auf Schadenersatz haben (Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 5070/10).
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Bestsellerautoren Matthias Weik und Marc Friedrich: „Uns muss das Finanzsystem um die Ohren fliegen“ – Geldanlage – Finanzen – Wirtschaftswoche
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