US-Börsen erreichen neue Höhen: Der endlose Rausch des Geldes – Börse + Märkte – Finanzen – Handelsblatt


Endet die Party an den US-Börsen nie? Angesichts immer neuer Rekorde ist vielen Anlegern mulmig. Ist die Zeit gekommen, Gewinne mitzunehmen? Oder weiter dem Trend folgen? Die Expertenmeinungen liegen weit auseinander.

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Bundesbank: Zinsrückgang erspart Deutschland 120 Milliarden Euro – Wirtschaft | STERN.DE


Niedrige Zinsausgaben und eine günstige Einnahmeentwicklung haben dazu geführt, dass Deutschland seit Beginn der Finanzkrise eine Milliarden-Summe eingespart hat – allein 37 Milliarden Euro in 2013.

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Konjunktur: Fünf Risiken für die Weltwirtschaft – Konjunktur – Politik – Handelsblatt


Der Internationale Währungsfonds (IWF) korrigiert seine Wachstumsprognose für die Weltwirtschaft nach unten. Die Aussichten sind verhalten. Mehrere Faktoren könnten das Wachstum belasten.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Häufige Irrtümer

Bei der Beschäftigung mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen stößt man immer wieder auf sich hartnäckig haltende Gerüchte und Unklarheiten. Dies kann zu fatalen Fehlentscheidungen führen.

“Immer wieder hört und liest man, dass Vollmachten in jedem Fall von einem Notar erstellt beziehungsweise zumindest von einem solchen beglaubigt werden müssen. Diese Vorschrift gibt es nicht.”

Was passiert, wenn minderjährige Kinder plötzlich ihre Eltern verlieren? Ich staunte nicht schlecht, als neulich bei Gesprächen im Rahmen der KVK Messe gleich mehrfach die Notwendigkeit einer Sorgerechts-Verfügung in Frage gestellt wurde, insbesondere dann, wenn es Paten für das Kind gibt.

Paten erhalten nicht automatisch das Sorgerecht

Laut einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung in einer großen deutschen Tageszeitung werden pro Jahr circa 1000 Kinder in Deutschland zu Vollwaisen. Genau für diese an sich undenkbare Situation kann mit der Sorgerechtsverfügung ein Vormund benannt werden.

Patenonkel oder Patentante müssen in dieser Verfügung also explizit benannt werden, wenn sie zum Vormund bestellt werden sollen. Am besten bestimmt man immer noch eine Ersatzperson, da das Gericht den gewünschten Vormund unter Umständen ablehnen kann.

Keine notarielle Beglaubigung nötig
Immer wieder hört und liest man, dass Vollmachten oder Verfügungen in jedem Fall von einem Notar erstellt beziehungsweise zumindest von einem solchen beglaubigt werden müssen. Diese Vorschrift gibt es nicht.
Lediglich wenn im Fall der persönlichen Handlungsunfähigkeit zum Beispiel über eigene Immobilien verfügt werden soll oder man in dieser Phase die Aufnahme von Darlehen genehmigen möchte, ist der Gang zum Notar vorgeschrieben.

Für nicht durch Notare erstellte Vollmachten kann allerdings eine Unterschriftsbeglaubigung sinnvoll sein. Ist nicht auszuschließen, dass im Notfall die erstellte Vollmacht und die darin benannte Vertretung von Angehörigen angezweifelt wird, kann die Unterschrift zur Sicherheit durch Notare oder Behörden beglaubigt werden.

Fehlinformationen zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Auch über den Service des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer gibt es immer wieder Fehlinformationen sowie Zweifel an der Notwendigkeit eines Eintrages. In dieses Register kann jeder Volljährige seine Vollmacht und Patientenverfügung eintragen lassen, auch ohne notarielle oder anwaltliche Unterstützung. Diese Dokumente müssen für die Registrierung auch nicht von einem Notar erstellt werden!

ichtig ist: es werden dort keine Vollmachten oder Verfügungen im Original eingelagert oder digital gespeichert. Der Sinn besteht darin, im Notfall schnellstmöglich herausfinden zu können, ob zum Beispiel ein in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingeliefertes Unfallopfer entsprechende Vorsorgedokumente besitzt, was darin grundsätzlich geregelt wird und wer zum Bevollmächtigten ernannt wurde. Dies wird durch den Eintrag in dieses Register sichergestellt. Mit diesem Bevollmächtigten kann dann Kontakt aufgenommen werden.

Unbekannte Hinterlegung – Unbekannte Vollmacht

Ist dieser erreichbar und hat alle Unterlagen zur Hand, ist das Glück im Unglück. Ist der Bevollmächtigte jedoch auf Reisen, anderweitig nicht erreichbar oder weiß er nicht, wo sich die Vollmachten und Verfügungen befinden, verpufft die Wirkung. Damit bleiben die oftmals teuer erstellten Dokumente in dieser Situation wirkungslos.

Artikel von Matthias Schmutzler, veröffentlicht bei cash.online

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Gbureks Geld-Geklimper: Wirtschaftskrieg – nur keine Panik! – Geldanlage – Finanzen – Wirtschaftswoche


Die Ereignisse in der Ukraine und im Nahen Osten zwingen Anleger zum Handeln. Wer rechtzeitig vorbeugt, kann den Risiken entgehen. In den Fokus rücken: der Dollar und die Edelmetalle.

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Euro-Länder stellen neuen Schuldenrekord auf – manager magazin


Rund 9100 Milliarden Euro Schulden drücken die Euro-Zone. Das ist Rekord. Deutschland rangiert zwar unter dem Durchschnitt – aber immer noch über der vorgesehenen Höchstgrenze.

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German Aktien-Angst | Cash Test Dummy

Sie haben auch Aktien-Angst? Ja? Das Tröstliche: Sie sind nicht allein. Aktien-Angst scheint eine Unterkategorie der German-Angst zu sein. Aktien-Angst gibt es vor allem in Deutschland. Andere Länder gehen deutlich ungezwungener mit dem Thema Aktien um. Woran liegt das? Aktien haftet hierzulande immer etwas Uuuuuhhhuuu an. Bloß nicht anfassen. Bloß nicht damit beschäftigen.

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Basisrente: Altersvorsorge mit Steuerpfiff

• Sonderausgaben: Staatliche Förderung steigt von Jahr zu Jahr
• Zusätzlich Vorsorge bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene
• Vorteile im Ernstfall: Hartz IV- und pfändungssicher

Köln, 16. Juli 2014 – „Demografischer Wandel und Langlebigkeit zählen zu den größten Risiken unserer Gesellschaft“, ist Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln, überzeugt. Die aus beiden erwachsene finanzielle Beanspruchung der staatlichen Fürsorgesysteme ist schon heute erheblich, eine Umkehrung dieses Trends unwahrscheinlich. Denn „der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland steigt weiter. Zugleich werden wir dank des medizinischen Fortschritts immer älter“, erklärt OVB Experte Gruhn.

Bereits vor Jahrzehnten war absehbar, dass die gesetzliche Rente in Deutschland, die auf dem Umlageverfahren beruht, Finanzierungsprobleme bekommen würde. Deshalb setzt die Politik bis heute verstärkt auf die Eigenvorsorge der Menschen. Dies bedeutet: Ein finanziell auskömmliches Alter ohne Abstriche am gewohnten Lebensstandard ermöglicht nur die Kombination aus gesetzlicher und eigener – insbesondere staatlich geförderter – Vorsorge. „In vielen Fällen ist die sogenannte Basisrente ein bedeutsamer Baustein der eigenen Vorsorgestrategie“, weiß Philipp Gruhn.

Staatliche Förderung: Steuerersparnisse statt Zulagen
Im Gegensatz zur „Riester-Rente“, bei der sich die staatliche Förderung überwiegend aus der Grund- und der Kinderzulage ergibt, profitieren „Basisrentner“ allein von weitreichenden sowie Jahr für Jahr wachsenden Steuervorteilen. Hintergrund: Die Beiträge zur Basisrente gelten als Altersvorsorgeaufwendungen. Diese akzeptiert die Finanzverwaltung als Sonderausgaben, so dass sie Steuern sparend geltend gemacht werden dürfen. Mit dem Finanzamt abrechnen dürfen Alleinstehende grundsätzlich 20.000 Euro Beitrag im Jahr für eine Basisrente. Verheiratete doppelt so viel. Diese höchst-möglichen Abzugsbeträge gelten ab dem Jahr 2025. Bis dahin akzeptiert das Finanzamt bei der jährlichen Einkommensteuererklärung einen bestimmten Prozentsatz von 20.000 bzw. 40.000 Euro.

Im laufenden Jahr 2014 beträgt dieser Satz 78 Prozent – umgerechnet 15.600 Euro bei Alleinstehenden und 31.200 Euro bei Eheleuten. Wichtig: „Der abzugsfähige Beitragsanteil steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte“, erklärt OVB Stratege Gruhn. Dies heißt: Im Jahr 2015 sind es 80 Prozent vom gesetzlich vorgegebenen Maximalbeitrag, umgerechnet 16.000 respektive 32.000 Euro, die als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht werden dürfen. Dank des jährlichen Anstiegs um zwei Prozentpunkte ist im Jahr 2025 der komplette Steuerabzug der Basisrenten-Beiträge möglich.

Zum Ausgleich müssen die späteren Basisrenten-Zahlungen später versteuert werden. Was für viele kein Nachteil sein muss. „Denn aufgrund der im Alter niedrigeren Steuersätze ist der dem Finanzamt zustehende Rentenanteil oft geringer als die Steuerersparnis, die aus den Basisrenten-Beiträgen während des Erwerbslebens resultiert“, erläutert Philipp Gruhn.

Sinnvolle Zusatzvorsorge ebenfalls mit Steuervorteilen
Zwar darf die Basisrente weder vererbt noch sonst wie übertragen werden. Außerdem ist das bereits angesparte Versorgungsvermögen weder beleihbar noch veräußerbar. „Aber der Gesetzgeber ermöglicht eine Erweiterung der Vorsorge, ohne dass die Steuervorteile auf dem Spiel stehen“, betont Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG. So kann der „Basisrentner“ seine Altersvorsorge kombinieren mit einem Berufsunfähigkeitsschutz. Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit des gesamten Beitrags als Altersvorsorgeaufwand: Der auf den BU-Schutz entfallende Beitragsanteil muss weniger als 50 Prozent des gesamten Basisrenten-Beitrags ausmachen. Überdies ist eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten ebenso möglich wie die Vereinbarung einer Waisenrente für Kinder. Somit bietet die Basisrente „viel Flexibilität im Hinblick auf die eigene Altersversorgung, die Existenzsicherung sowie die oft sinnvolle Hinterbliebenenvorsorge“, ist Philipp Gruhn überzeugt.

Zugriffssicher auch in finanziellen Notlagen
Hohe Steuerersparnisse sowie die Möglichkeit einer – ebenfalls steuerbegünstigten – Zusatzvorsorge sind nicht die einzigen Vorteile der Basisrente. Dies ist besonders wichtig, sobald es finanziell oder beruflich einmal nicht so gut läuft. So ist das Versorgungskapital Hartz IV-sicher. Dies bedeutet: Erhält der Versicherte Arbeitslosengeld II, dann braucht das in einem Basisrenten-Vertrag angesparte Kapital nicht verwertet zu werden. Es ist also vor dem Zugriff der Sozialbehörden geschützt. Schließlich dürfen während der Ansparphase die Beiträge zur Basisrente nicht gepfändet werden.

Vor allem wegen der großen Steuervorteile ist die Basisrente beliebt. So zählte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Jahresende 2012 knapp 1,7 Millionen Basis-Rentenverträge. Mittlerweile dürften es knapp 2 Millionen Verträge sein. In unterschiedlichen Tarifvarianten – als klassische Rentenversicherung oder fondsgebundene Police, mit und ohne Beitragsdynamik, dank der künftige Kaufkraftverluste bei der eigenen Altersvorsorgestrategie ausgeglichen werden können. „Vom eigenen Bedarf und der Risikobereitschaft hängt ab, welche Basisrenten-Variante für den Versicherten geeignet ist“, sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung.

Extra-Service für Verbraucher Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema „Private Altersvorsorge“

· Rente & Pflege: Wer einen Angehörigen in häuslicher Umgebung privat pflegt, ist rentenversichert. Voraussetzung ist, dass der Pflegeumfang nicht weniger als 14 Stunden in der Woche beträgt. In diesem Fall muss die gesetzliche Pflegeversicherung die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 72/11).

· Reha-Begleitung: Begleitet eine Mutter ihr achtjähriges Kind zu einer Rehabilitationsmaßnahme, so muss die gesetzliche Rentenversicherung die Unterbringungskosten der Mutter übernehmen (Sozialgericht Gießen, Az.: S 4 R 284/11 ER).

· Keine EU-Rente: Fährt ein Arbeitnehmer ohne Führerschein Auto und wird er nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss erwerbsunfähig, so hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Sozialgericht Gießen, Az.: S 4 R 158/12).

· Amtspflichtverletzung: Auch Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung machen bisweilen Fehler. Die Falschberatung eines Rentenversicherungsmitglieds kann eine Amtspflichtverletzung sein. Falls diese nachweislich vorliegt, kann ein Rentner Anspruch auf Schadenersatz haben (Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 5070/10).

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Bestsellerautoren Matthias Weik und Marc Friedrich: „Uns muss das Finanzsystem um die Ohren fliegen“ – Geldanlage – Finanzen – Wirtschaftswoche


Marc Friedrich und Matthias Weik stehen mit ihrem Buch „Der Crash ist die Lösung“ seit Monaten in den Bestsellerlisten. Im Interview erklären sie, warum das Geldsystem scheitern muss.

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Fondsmanager Andy Weir: „Den USA drohen höhere Inflationsraten“ – Börse – Finanzen – Wirtschaftswoche


Wie legen professionelle Investoren derzeit ihr Geld an? Andy Weir, Rentenfondsmanager bei Fidelity Worldwide Investment, setzt vor allem auf europäische Unternehmensanleihen.

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