Geheime Steuerabsprachen: Luxemburg erspart Konzernen Milliarden | tagesschau.de


Geheime Dokumente offenbaren, wie internationale Unternehmen mit Luxemburger Hilfe Steuern in Milliardenhöhe vermeiden. Pepsi, E.ON, Ikea, Amazon, iTunes, die Deutsche Bank und viele mehr profitieren von den Steuergesetzen.

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Deutsche Bank will das Geld der Sparer nicht mehr – DIE WELT


„Hört auf zu sparen, gebt das Geld aus“
Kunden werden bald dafür zahlen müssen, wenn sie ihr Geld zur Bank bringen. Davon ist Asoka Wöhrmann, Anlagestratege der Deutschen Bank, überzeugt. Er appelliert: Gebt mehr Geld aus!

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Deutsche Sparer haben jetzt keinen Airbag mehr – DIE WELT


Die Notenbanken haben die einfachen Grundregeln der Geldanlage außer Kraft gesetzt. Unser „Vermögens-Check“ zusammen mit der V-Bank hilft Ihnen, sich im neuen Chaos zurechtzufinden.

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Negative Einlagezinsen: Erste Bank verlangt Strafzinsen für Ersparnisse – Vorsorge + Versicherung – Finanzen – Handelsblatt


Eine kleine Bank aus Thüringen macht den Anfang: Zum ersten Mal müssen Kunden draufzahlen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Betroffen sind zunächst nur vermögende Kunden. Wird das Beispiel Schule machen?

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Kapitalversicherung: Solidität und gute Erträge

• Garantiezins: 1,75 Prozent nur noch bis Silvester 2014
• Altersvorsorge: Vermögensaufbau dank Überschüsse und Garantiezins
• Kapitalpolice: Steuervorteil bei Auszahlung der Ablaufleistung
• Private Rentenversicherung: Fiskus interessiert allein der Ertragsanteil

Köln, 30. Oktober 2014 – Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 sind die Renditen festverzinslicher Wertpapiere gesunken. Den stärksten Rückgang verzeichneten Staatsanleihen – insbesondere jene, die als sehr sicher gelten. „Eine Bundesanleihe mit 10 Jahren Laufzeit bringt momentan eine Gesamtverzinsung von spürbar weniger als 1 Prozent. Inflationsbereinigt und nach Steuern bleibt unter dem Strich nicht viel übrig“, erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.

Garantiezins sinkt um 0,5 Prozentpunkte
Die heute historisch niedrigen Renditen haben Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge. So sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins, umgangssprachlich oft auch „Garantiezins“ genannt, für ab dem 1. Januar 2015 neu abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenpolicen von jetzt 1,75 auf 1,25 Prozent. Folge für Policen-Sparer, die dann einen Vertrag neu abschließen: Die garantierten Leistungen bei Kapital- und privaten Rentenversicherungen fallen niedriger aus. Wer also Bedarf im Hinblick auf private Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz hat und sich „den höheren Garantiezins sichern möchte, sollte nicht zu lange warten und seinen Vertrag noch bis Jahresende unter Dach und Fach bringen“, rät OVB Experte Gruhn. Übrigens: Laufende Verträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen. In der Vergangenheit betrug der Höchstrechnungszins bis 4 Prozent. „Daran wird nicht gerüttelt“, betont Gruhn.

Höchstrechnungszins nicht allein ausschlaggebend für Ertragsstärke
Für den OVB Strategen sind Kapitalpolicen und private Rentenversicherungen nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Dabei ist der Höchstrechnungszins allein nicht ausschlaggebend für die Ertragsstärke einer Kapital-Versicherung. Deren Rentabilität ergibt sich hauptsächlich aus der laufenden Überschussbeteiligung sowie auf Basis der Schlussüberschüsse. „Nach wie vor erzielen gute Lebensversicherer eine Beitragsrendite von rund 4 Prozent. Dadurch lässt sich auch inflationsbereinigt und nach Steuern ein spürbarer Zuwachs des Altersvorsorgevermögens erreichen“, erklärt Philipp Gruhn.

Nicht zuletzt der Hinterbliebenenschutz ist ein bedeutsamer Grund für den Abschluß einer Kapital-Lebensversicherung. Denn bei Tod des Versicherungsnehmers steht den Begünstigten, in der Regel sind das Familienangehörige, zumindest die Versicherungssumme zur Verfügung. „Mit ihr können hinterbliebene Ehepartner und Kinder zum Beispiel ein Hypotheken-Darlehen entschulden und so ihr Eigenheim bewahren“, erklärt OVB Experte Gruhn. Größter Vorteil der privaten Rentenversicherung ist die Abdeckung des sogenannten Langlebigkeitsrisiko. Denn der Versicherer zahlt die Rente bis zum Lebensende, unabhängig davon, wie alt der Versicherte wird.

Günstige Ertragsanteilbesteuerung bei privaten Rentenpolicen
In der Regel sind private Rentenversicherungen mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet. Der Versicherte kann sich zwischen einer lebenslangen Rente und der Einmalzahlung bei Vertragsende entscheiden. „Erfahrungsgemäß wählen die Meisten lebenslange Zahlungen, um so die gesetzliche Rente aufzubessern“, weiß Philipp Gruhn. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen. Denn falls die Beiträge zu einer Rentenversicherung während der Ansparzeit nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, greift das Finanzamt auf die späteren Rentenzahlungen nur über den sogenannten Ertragsanteil zu. „Somit unterliegt nur ein Bruchteil der Rente der Besteuerung“, erklärt OVB Experte Gruhn.

Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, in welchem Alter zum ersten Mal die Zahlung einer Privatrente erfolgt. Faustformel: je später der Rentenbeginn, desto niedriger der Ertragsanteil und somit auch die Steuerlast.

Günstige Ertragsanteilbesteuerung bei privaten Rentenpolicen
Rentenbeginn ab dem vollendeten … Lebensjahr Ertragsanteil in %
55 – 56 26
57 25
58 24
59 23
60 – 61 22
62 21
63 20
64 19
65 – 66 18
67 17

Quelle: § 22 Einkommensteuergesetz (EStG)

Kapital-Lebensversicherung ebenfalls mit Steuervergünstigungen
Die steuerlichen Vorgaben für Kapital-Lebensversicherungen sowie für private Rentenpolicen, sofern das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird, sind in den vergangenen Jahren wiederholt geändert worden. Gleichwohl „haben Versicherte, die sich bei Vertragsende das gesamte Versorgungsvermögen überweisen lassen, weiterhin erkennbare Steuervorteile“, sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Die Details:

Der steuerpflichtige Ertrag einer kapitalbildenden Versicherung ergibt sich, indem von der Ablaufleistung bei Vertragsende die insgesamt gezahlten Beiträge abgezogen werden.
Der Versicherte muss nur die Hälfte des Differenzbetrags versteuern, sofern der Vertrag ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, die Zahlung der Ablaufleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatte.
Wurde der Versicherungsvertrag nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen, muss der Versicherte mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben, damit nur die Hälfte des Differenzbetrags besteuert wird.
Ausschlaggebend ist der persönliche Einkommensteuersatz des Versicherten.
Obwohl der Fiskus, im Gegensatz zu früher, Versicherte nicht völlig unbehelligt lässt, ist sein Zugriff in den meisten Fällen sehr überschaubar. Denn „in der Regel haben Ruheständler einen deutlich niedrigeren Steuersatz als während ihres Erwerbslebens. Deshalb ist der Anteil, den das Finanzamt von der Ablaufleistung einer Kapital-Police oder lebenslangen Rentenzahlungen erhält, vergleichsweise gering“, ist Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG überzeugt.

Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema „Private Altersvorsorge“

· Keine Beitragserhöhung: Ein freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss nach Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung keine höheren Krankenkassenbeiträge zahlen (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 327/10 B ER).
· Lebenspolice verwertungssicher: Sofern ein über Jahre Selbstständiger wegen seiner Schwerbehinderung Arbeitslosengeld II beantragen muss, handelt es sich um einen Härtefall. Eine laufende Kapital-Lebensversicherung muss dann nicht verkauft und verwertet werden (Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 35/08 R).
· Keine Einnahme: Erhält ein Selbstständiger bzw. Freiberufler (im vorliegenden Fall ein Arzt) von einem „Kunden“ (im vorliegenden Fall einer Patientin) eine Rente geschenkt, so ist dies nicht grundsätzlich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Begründung: Die Voraussetzung für eine Steuerpflicht, nach der die finanzielle Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb (hier: der Arztpraxis) haben muss, ist im vorliegenden Fall nicht gegeben (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 K 2713/07).

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Kreditgebühren-Urteil: Wie Kunden jetzt an Ihr Geld kommen – Wirtschaft | STERN.DE


Der BGH hat entschieden, dass Zehntausende von ihrer Bank Geld zurückfordern können. Viele Kunden müssen aber schnell handeln, sonst droht die Verjährung. So sollten sich Betroffene jetzt verhalten.

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Bundesgerichtshof urteilt: Bankkunden können Kreditgebühren in Milliardenhöhe zurückfordern – Banken – FOCUS Online – Nachrichten


Verbraucher können jubeln: Der Bundesgerichtshof erlaubt ihnen, unzulässigerweise verlangte Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückzufordern, die vor 2011 geschlossen wurden. Die Banken könnte das Milliarden kosten.

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Sanktionen: Die Superwaffe des Mr. Glaser | ZEIT ONLINE

Der größte Teil der Finanzkrisen sind selbst gemacht!
Sanktionen gegen Russland und den Iran: Wie amerikanische Finanzbeamte zu Wirtschaftskriegern werden..

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Staatsverschuldung: Hilft ein sauberer Schnitt? | ZEIT ONLINE


Die Staatsverschuldung steigt weiter, die Märkte werden wieder nervös: Braucht Europa eine Konferenz, auf der den Krisenstaaten Schulden erlassen werden? Eine Debatte VON PHILIP FAIGLE UND MARK SCHIERITZ

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Deutsche können mit Honorarberatung nur wenig anfangen – Finanznachrichten auf Cash.Online

Honorarberatung oder Provisionsmodell – was bevorzugen Sie?

Knapp drei Viertel der Bundesbürger sind nicht an einer Honorarberatung zu Versicherungs- und Finanzprodukten interessiert, so eine repräsentative Umfrage der Kölner Agentur Servicerating. Knapp die Hälfte der Befragten sei zudem nicht bereit, ein Honorar von mehr als 50 Euro für eine Beratung zu zahlen.

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