- Gepostet aufPatrick N2 März 2026
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Immer nett, immer auf dem aktuellen Stand, immer gut Beraten. Zu Terminen mit Herrn Kohl geht man gern. Wir gehen seit Jahren zum Finanzbüro Kohl und wurden bisher immer gut und ausführlich beraten.Gepostet aufMG20 Januar 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin dankbar für die Hilfe bei der Abwicklung meiner zur Zeit notwendigen Änderungen. Ich schätze die Freundlichkeit, das Einfühlungsvermögen und die Diskretion.Gepostet aufSven R20 November 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr zuvorkommende und ausführliche Beratung. Deshalb sind wir auch schon seit vielen Jahren Kunde bei Herrn KohlGepostet aufMarkus L14 Juni 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Beratung durch Herrn Kohl, sehr angenehm sind die Gespräche mit Ihm, die sehr tiefgründig sind. Sinnlose Verträge ala ich muss nur Geld als Anlageberater für mich verdienen , der Kunde ist mir egal, gibt es hier nicht.Gepostet aufIngrid E8 Mai 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Seit 1992 ist Herr Sven Kohl unser Berater. Erst in der EDV- Branche und später als Finanzberater. Wir sind von ihm immer gut und umfangreich beraten worden. Er hat uns Wege aufgezeigt auch mit wenigen Mitteln unsere Finanzen stabil zu halten bzw. zu mehren. Wir haben über Anlagestrategien beraten manche waren gut , zu anderen Dingen hat uns Herr Kohl abgeraten. Er nimmt sich, und das gilt auch für alle Mitarbeiter seines Büros, Zeit für seine Kunden. Es entsteht niemals der Eindruck, dass er nur den Verkauf im Fokus hat. Außerdem funktioniert der angebotene Service ausgezeichnet. Nach einem Beratungsgespräch bekommt man eine andere Sicht auf Dinge und regt zum Nachdenken an und ist zum Vorteil für den Kunden. Bitte weiter so und hoffentlich noch recht lange. Ingrid EnkeGepostet aufVeronika W30 November 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Kohl bearbeitet seit über 10 Jahren meine finanziellen Anliegen. Er ist mir bei meinen Versicherungen und Anlagen eine sehr große Hilfe. Ich fühle mich sehr gut beraten und persönlich verstanden. Von meiner Seite her eine klare Empfehlung.Gepostet aufBarbara B26 November 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Beratungen und die Gespräche sind unseren Bedürfnissen gut angepasst. Eine angenehme Atmosphäre und auch kompetent. Wir bedanken uns auch bei Frau Senf.Gepostet aufPeter R2 Oktober 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich werde immer sehr gut beraten bekomme schnell einen Termin und kann sich auch über andere wichtige Themen austauschenGepostet aufBenjamin E13 August 2024Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Das Team von Sven Kohl ist sehr zu empfehlen. Bei einem sehr freundlichem Umgang wird sich Zeit genommen und es wird einem nichts aufgedrängt.Mehr ladenVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Geheime Steuerabsprachen: Luxemburg erspart Konzernen Milliarden | tagesschau.de
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Kapitalversicherung: Solidität und gute Erträge
• Garantiezins: 1,75 Prozent nur noch bis Silvester 2014
• Altersvorsorge: Vermögensaufbau dank Überschüsse und Garantiezins
• Kapitalpolice: Steuervorteil bei Auszahlung der Ablaufleistung
• Private Rentenversicherung: Fiskus interessiert allein der Ertragsanteil
Köln, 30. Oktober 2014 – Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 sind die Renditen festverzinslicher Wertpapiere gesunken. Den stärksten Rückgang verzeichneten Staatsanleihen – insbesondere jene, die als sehr sicher gelten. „Eine Bundesanleihe mit 10 Jahren Laufzeit bringt momentan eine Gesamtverzinsung von spürbar weniger als 1 Prozent. Inflationsbereinigt und nach Steuern bleibt unter dem Strich nicht viel übrig“, erklärt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln.
Garantiezins sinkt um 0,5 Prozentpunkte
Die heute historisch niedrigen Renditen haben Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge. So sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins, umgangssprachlich oft auch „Garantiezins“ genannt, für ab dem 1. Januar 2015 neu abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenpolicen von jetzt 1,75 auf 1,25 Prozent. Folge für Policen-Sparer, die dann einen Vertrag neu abschließen: Die garantierten Leistungen bei Kapital- und privaten Rentenversicherungen fallen niedriger aus. Wer also Bedarf im Hinblick auf private Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz hat und sich „den höheren Garantiezins sichern möchte, sollte nicht zu lange warten und seinen Vertrag noch bis Jahresende unter Dach und Fach bringen“, rät OVB Experte Gruhn. Übrigens: Laufende Verträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen. In der Vergangenheit betrug der Höchstrechnungszins bis 4 Prozent. „Daran wird nicht gerüttelt“, betont Gruhn.
Höchstrechnungszins nicht allein ausschlaggebend für Ertragsstärke
Für den OVB Strategen sind Kapitalpolicen und private Rentenversicherungen nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Dabei ist der Höchstrechnungszins allein nicht ausschlaggebend für die Ertragsstärke einer Kapital-Versicherung. Deren Rentabilität ergibt sich hauptsächlich aus der laufenden Überschussbeteiligung sowie auf Basis der Schlussüberschüsse. „Nach wie vor erzielen gute Lebensversicherer eine Beitragsrendite von rund 4 Prozent. Dadurch lässt sich auch inflationsbereinigt und nach Steuern ein spürbarer Zuwachs des Altersvorsorgevermögens erreichen“, erklärt Philipp Gruhn.
Nicht zuletzt der Hinterbliebenenschutz ist ein bedeutsamer Grund für den Abschluß einer Kapital-Lebensversicherung. Denn bei Tod des Versicherungsnehmers steht den Begünstigten, in der Regel sind das Familienangehörige, zumindest die Versicherungssumme zur Verfügung. „Mit ihr können hinterbliebene Ehepartner und Kinder zum Beispiel ein Hypotheken-Darlehen entschulden und so ihr Eigenheim bewahren“, erklärt OVB Experte Gruhn. Größter Vorteil der privaten Rentenversicherung ist die Abdeckung des sogenannten Langlebigkeitsrisiko. Denn der Versicherer zahlt die Rente bis zum Lebensende, unabhängig davon, wie alt der Versicherte wird.
Günstige Ertragsanteilbesteuerung bei privaten Rentenpolicen
In der Regel sind private Rentenversicherungen mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet. Der Versicherte kann sich zwischen einer lebenslangen Rente und der Einmalzahlung bei Vertragsende entscheiden. „Erfahrungsgemäß wählen die Meisten lebenslange Zahlungen, um so die gesetzliche Rente aufzubessern“, weiß Philipp Gruhn. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen. Denn falls die Beiträge zu einer Rentenversicherung während der Ansparzeit nicht als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, greift das Finanzamt auf die späteren Rentenzahlungen nur über den sogenannten Ertragsanteil zu. „Somit unterliegt nur ein Bruchteil der Rente der Besteuerung“, erklärt OVB Experte Gruhn.
Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, in welchem Alter zum ersten Mal die Zahlung einer Privatrente erfolgt. Faustformel: je später der Rentenbeginn, desto niedriger der Ertragsanteil und somit auch die Steuerlast.
| Günstige Ertragsanteilbesteuerung bei privaten Rentenpolicen | |
| Rentenbeginn ab dem vollendeten … Lebensjahr | Ertragsanteil in % |
| 55 – 56 | 26 |
| 57 | 25 |
| 58 | 24 |
| 59 | 23 |
| 60 – 61 | 22 |
| 62 | 21 |
| 63 | 20 |
| 64 | 19 |
| 65 – 66 | 18 |
| 67 | 17 |
Quelle: § 22 Einkommensteuergesetz (EStG)
Kapital-Lebensversicherung ebenfalls mit Steuervergünstigungen
Die steuerlichen Vorgaben für Kapital-Lebensversicherungen sowie für private Rentenpolicen, sofern das Kapitalwahlrecht ausgeübt wird, sind in den vergangenen Jahren wiederholt geändert worden. Gleichwohl „haben Versicherte, die sich bei Vertragsende das gesamte Versorgungsvermögen überweisen lassen, weiterhin erkennbare Steuervorteile“, sagt Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung. Die Details:
Der steuerpflichtige Ertrag einer kapitalbildenden Versicherung ergibt sich, indem von der Ablaufleistung bei Vertragsende die insgesamt gezahlten Beiträge abgezogen werden.
Der Versicherte muss nur die Hälfte des Differenzbetrags versteuern, sofern der Vertrag ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, die Zahlung der Ablaufleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatte.
Wurde der Versicherungsvertrag nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen, muss der Versicherte mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben, damit nur die Hälfte des Differenzbetrags besteuert wird.
Ausschlaggebend ist der persönliche Einkommensteuersatz des Versicherten.
Obwohl der Fiskus, im Gegensatz zu früher, Versicherte nicht völlig unbehelligt lässt, ist sein Zugriff in den meisten Fällen sehr überschaubar. Denn „in der Regel haben Ruheständler einen deutlich niedrigeren Steuersatz als während ihres Erwerbslebens. Deshalb ist der Anteil, den das Finanzamt von der Ablaufleistung einer Kapital-Police oder lebenslangen Rentenzahlungen erhält, vergleichsweise gering“, ist Philipp Gruhn von der OVB Vermögensberatung AG überzeugt.
Extra-Service für Verbraucher
Interessante Gerichtsurteile rund um das Thema „Private Altersvorsorge“
· Keine Beitragserhöhung: Ein freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss nach Auszahlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung keine höheren Krankenkassenbeiträge zahlen (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 327/10 B ER).
· Lebenspolice verwertungssicher: Sofern ein über Jahre Selbstständiger wegen seiner Schwerbehinderung Arbeitslosengeld II beantragen muss, handelt es sich um einen Härtefall. Eine laufende Kapital-Lebensversicherung muss dann nicht verkauft und verwertet werden (Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 35/08 R).
· Keine Einnahme: Erhält ein Selbstständiger bzw. Freiberufler (im vorliegenden Fall ein Arzt) von einem „Kunden“ (im vorliegenden Fall einer Patientin) eine Rente geschenkt, so ist dies nicht grundsätzlich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Begründung: Die Voraussetzung für eine Steuerpflicht, nach der die finanzielle Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb (hier: der Arztpraxis) haben muss, ist im vorliegenden Fall nicht gegeben (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 K 2713/07).
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Deutsche können mit Honorarberatung nur wenig anfangen – Finanznachrichten auf Cash.Online
Honorarberatung oder Provisionsmodell – was bevorzugen Sie?

Knapp drei Viertel der Bundesbürger sind nicht an einer Honorarberatung zu Versicherungs- und Finanzprodukten interessiert, so eine repräsentative Umfrage der Kölner Agentur Servicerating. Knapp die Hälfte der Befragten sei zudem nicht bereit, ein Honorar von mehr als 50 Euro für eine Beratung zu zahlen.
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