EZB-Entscheid: Draghi lässt Leitzins auf Rekordtief von 0,0 Prozent – FOCUS Online


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Die Konjunktur im Euroraum erholt sich, die Inflation hat sich von der Nulllinie entfernt: Der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB) wächst, ihre weit geöffneten Geldschleusen zu schließen. Wie wird der Rat um EZB-Chef Mario Draghi entscheiden? Verfolgen Sie die Entwicklungen im Live-Ticker von FOCUS Online.

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Video: Was ist unser Geld wert? | Harald Lesch

Wer darf Geld herstellen, wer es kontrollieren? Spannende Fragen, die einen manchmal ganz schön ins Grübeln kommen lassen. Harald Lesch spricht mit Rainer Voss, einem ehemaligen Investmentbanker.

Quelle: Youtube-Channel von Terra X Lesch & Co

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EZB: Deutschland haftet mit über 155 Milliarden Euro – WELT

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Quelle: N24

Die Euro-Rettung über das Anleihekaufprogramm der EZB könnte Deutschland mehrere Dutzend Milliarden Euro kosten. Dies geht aus Antworten der EZB auf Fragen des Bundesverfassungsgerichts hervor.

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Harsche Kritik: „Verbraucherschützer befürworten Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung“ | Pfefferminzia – Das Multimedium für Versicherungsprofis

Beitrag von Karen Schmidt vom 31.05.2017 auf http://www.pfefferminzia.de

Die Redaktion des „Versicherungstips“ schießt scharf gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Die Verbraucherschützer würden mit ihrem Votum für ein Provisionsverbot eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung hierzulande befürworten und hätten offenbar kein Problem damit, wenn Reiche eine professionelle Beratung bekämen, während Normal- und Geringverdiener nur unverbindliche Empfehlungen erhielten. Hier erfahren Sie mehr dazu.


Die Skyline des Londoner Finanzzentrums „The City“: Seit 2013 gibt es das Provisionsverbot in Großbritannien. © dpa/picture alliance

Seit 2013 gibt es in Großbritannien ein Provisionsverbot für die Anlageberatung, unter anderem zu Investmentfonds und Lebensversicherungen. Wie sich das auf den Markt auswirkt, haben das britische Finanzministerium HM Treasury und die Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) untersucht und in dem Bericht „Financial Advice Market Review“ (FAMR) zusammengefasst.

Auf diesen Bericht bezieht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), und meint, die Beratungsqualität und das Verbrauchervertrauen würden in Folge des Provisionsverbots zunehmen. Die Redaktion des Versicherungstips hat den Bericht gelesen und diesen Satz im Bericht nicht gefunden. „An welcher Stelle diese Behauptung dem Bericht zu entnehmen ist, wollte der VZBV dem Düsseldorfer Brancheninformationsdienst Versicherungstip ‚aus Kapazitätsgründen‘ nicht beantworten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Blattes.

Weiter heißt es dort: „Doch ein Hintergrundpapier des VZBV ist entlarvend: Für ein Provisionsverbot redet die Verbraucherzentrale einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung das Wort – Professionelle Beratung für Reiche, für Normal- und Geringverdiener aber keine individuelle Beratung mit konkreter Kaufempfehlung.“

Aber von vorn. Worum geht es überhaupt? In dem FAMR-Report aus dem März 2016 heißt es laut Versicherungstip, dass als negative Folgen des Provisionsverbots Verbraucher mit mittleren und geringen Einkommen sich keine Honorarberatung leisten könnten und in eine Beratungslücke fielen. Die absolute Zahl der Berater sei demnach durch das Provisionsverbot zurückgegangen, gleichzeitig sei der Anteil der Berater, die als Voraussetzung für eine Beratung ein Mindestportfolio von 100.000 Pfund verlangten, von 13 Prozent 2013 auf 32 Prozent ein Jahr später explodiert. Zudem würden 45 Prozent der Berater kaum noch Altersvorsorgeberatungen vornehmen, wenn das Vermögen der Kunden unter 30.000 Pfund liege.

Absichtliche Irreführung?

Im FAMR-Fortschrittsbericht vom 11. April 2017 werde dargelegt, wie diesen problematischen Folgen begegnet werden könne und wie weit man mit der Umsetzung der Maßnahmen sei, heißt es in der Pressemitteilung des Versicherungstips weiter. Am 20. April kam dann eben die Pressemitteilung des VZBV, in der es heißt: „Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt. Sowohl die Beratungsqualität als auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nehmen zu. Die Qualität der Anlageberatung in Deutschland ist nachweislich schlecht. Deshalb braucht es auch in Deutschland dringend ein Provisionsverbot.“

Daraufhin wollte die Redaktion eben wissen, an welcher Stelle des FAMR-Berichts diese Aussage zu finden sei – die Klarstellung durch die Verbraucherschützer erfolgte, wie oben bereits ausgeführt, nicht. „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass eine absichtliche Irreführung der Verbraucher, Medien und Politiker vorliegt“, kritisiert Versicherungstip-Chefredakteur Erwin Hausen das Vorgehen der Verbraucherschützer.

Man haben den VZBV auch dazu befragt, wie man dort dazu stünde, dass die Briten für Leute mit geringerem Einkommen Beratungsangebote schaffen wollen, „die mit niedrigeren regulatorischen Anforderungen keine Beratung anbieten, sondern lediglich als Tippgeber auf Anlage-/Versicherungsmöglichkeiten hinweisen, ohne dass eine konkrete Kaufempfehlung ausgesprochen werden darf.“ Für die Reichen gebe es also eine professionelle Beratung, für weniger Vermögende nur unverbindliche Empfehlungen. „Auch diese Versicherungstip-Anfrage blieb aufgrund mangelnder Kapazitäten der Verbraucherzentrale unbeantwortet“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Redaktion hat sich dann das Hintergrundpapier des VZBV zur Wirkung des Provisionsverbots in Großbritannien angeschaut, und „dort befürwortet der VZBV indirekt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft“, schreibt Versicherungstip weiter und zitiert diese Passage aus dem Hintergrundpapier: „Um sich rechtlich abzusichern, konnten Berater auch für einfache Probleme nur teure Beratung anbieten (…) Dies hat dazu beigetragen, dass Verbraucher bei vergleichsweise einfachen Finanzproblemen keinen professionellen Rat in Anspruch genommen haben. Unterdessen ist es zugelassenen Beratern gestattet, ihre Kunden auch ohne vollständige Beratung auf einfache Möglichkeiten hinzuweisen, solange keine konkrete Kaufempfehlung an diese Kunden ausgesprochen wird.“

Für Versicherungstip-Chefredakteur Erwin Hausen ist die Position der Verbraucherschützer ein „Skandal“: „Der VZBV fordert die Einführung eines Provisionsverbots in Deutschland. Offenbar haben die vermeintlichen Verbraucherschützer keinerlei Probleme damit, wenn professionelle Beratung den Reichen vorbehalten ist, während es bei Normal- und Geringverdienern nur für unverbindliche Empfehlungen reicht. Wenn ein staatlich hoch subventionierter Verband zur Spaltung der Gesellschaft beiträgt, bloß um die Provisionsverbots-Ideologie durchzusetzen, ist das kein Verbraucherschutz und hat eine politische Dimension, die alle Parteien angeht.“

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Finanznachrichten Berater: Vergleichsportale lassen Versicherungsnehmer alleine

Beitrag von Michael Fiedler vom 31.05.2017 auf http://www.procontra-online.de

Wie bedarfsgerecht ist Versicherungsschutz, wenn er auf Online-Vergleichsportalen „zusammengeklickt“ wird? Das untersuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Was die Verbraucherschützer kritisieren und welche Schlussfolgerungen sie ziehen.


Fordert, dass die IDD wortwörtlich umgesetzt wird – zumindest beim Online-Vertrieb: Lars Gatschke (vzbv). Bild: Screenshot Youtube/ GDV

Der Online-Vertrieb von Versicherungen ist einer der Streitpunkte bei der Umsetzung der IDD in deutsches Recht. Während der GDV auf Ausnahmen von der Beratungspflicht im Online-Vertrieb beharrt, vertritt der BVK den Grundsatz: „Kein Vertrieb ohne Beratung“.
Nun bekommt der BVK in dieser Angelegenheit Schützenhilfe: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersuchte vier Online-Vergleichsportale, inwieweit die dort berechneten Tarife den tatsächlichen Bedarf von möglichen Kunden decken. Die Studie wurde von Morgen & Morgen anhand von Musterkunden im Bereich Privathaftpflicht durchgeführt.

Ergebnis: Wer für eine neue Versicherung online recherchiert, ist weitestgehend auf sich allein gestellt. Je komplexer die Risikosituation eines Verbrauchers, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die auf einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung dem tatsächlichen Bedarf des Verbrauchers entspricht. Das würde daran liegen, dass bestimmte Kriterien vorab nicht als Filter gesetzt werden können oder die Deckungssumme einer bestimmten Leistung nicht vorab ausgewählt werden kann.

Filter vs individueller Bedarf

So konnten in einem Berechnungsbeispiel bei Check24 die gewünschten Tarif-Merkmale „Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen“, „volljährige Kinder im Freiwilligen Sozialen Jahr“, „alleinstehender Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebend“ sowie „unbebaute Grundstücke“ nicht als Wunsch bzw. Filter ausgewählt werden. „Dieser Kunde läuft also Gefahr, einen nicht in allen Punkten passenden Versicherungsschutz zu kaufen“, heißt es in der Studie. Zwar gäbe es Detailinformationen zu den Tarifen für die beiden Kriterien „Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen“ und „alleinstehender Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebend“, doch dafür muss der Nutzer die Ansicht in dem Portal wechseln. Für die beiden Kriterien „Volljährige Kinder im Freiwilligen Sozialen Jahr“ und „unbebaute Grundstücke“ erhält der Kunde keine Informationen, so die Studie.

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Big Data: Das Finanzamt weiß mehr über uns als gedacht


© ILLUSTRATION GETTYIm digitalen Zeitalter bleibt dem Fiskus kaum noch was verborgen.

Mieteinnahmen, Erbschaften, Geheimkonten im Ausland: Nichts bleibt dem Finanzamt verborgen. Denn der elektronische Datenabruf von Dritten hält Einzug. Wer jetzt noch schummelt, lebt gefährlich.

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Inflation auf dem Rückzug: Baldige EZB-Zinswende ist unwahrscheinlich – n-tv.de


Mario Draghi hat ein wichtiges Argument gegen eine Zinsanhebung.(Foto: REUTERS)

In der Eurozone fällt die Teuerungsrate im Mai auf ein Jahrestief. Die Energiepreise steigen deutlich langsamer als zuletzt. Damit wird der Druck auf die EZB geringer, einen raschen Kurswechsel in ihrer Geldpolitik einzuleiten.

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Riester-Rente: Grundzulage soll erhöht werden

Beitrag von Michael Fiedler vom 29.05.2017 auf http://www.procontra-online.de

Die Förderung zur Riester-Rente soll neu aufgestellt werden. Wer privat vorsorgt, soll in Zukunft eine höhere Grundzulage erhalten.


Sie wurde nach ihm benannt: Die Riester-Rente. Nach 15 Jahren soll nun die Grundzulage erhöht werden. Bild: GDV

Nach 15 Jahren ist es soweit: Die Riester-Förderung wird erstmals seit Einführung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge 2002, erhöht. Die Grundzulage soll von 154 Euro auf 175 Euro steigen. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien und berufen sich auf Koalitionskreise.

Geplante Verbesserungen bei der Förderung hatte zuletzt Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen (BMF), auf der MCC-Tagung „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ erwähnt.
Neben der Anpassung der Grundzulage soll auch ein Freibetrag in der Grundsicherung für selbst angesparte Zusatzrenten wie Betriebs- und Riesterrenten eingeführt werden. Den Ausführungen von Meister zufolge, ist ein Sockelbetrag in Höhe von 100 Euro zuzüglich 30 Prozent der Zusatzrente bis zu einem Höchstbetrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 202 Euro) anrechnungsfrei.

Als Grund für die geplante Anpassung nach 15 Jahren wird angeführt, dass hauptsächlich Geringverdiener von der Grundzulage profitieren würden.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die die Riester-Zulagen verwaltet, hatte im Sommer 2016 nach aufkommender Kritik Zahlen vorgelegt, die zeigten, dass die Riester-Förderung zum Großteil von Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen in Anspruch genommen wird. 63 Prozent der Zulagenempfänger ein Einkommen von unter 30.000 Euro im Jahr, fast 25 Prozent sogar nur ein Einkommen von unter 10.000 Euro, so Christian Amsinck, Vorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund damals.

Vorschläge, die Riester-Förderung dynamisch steigen zu lassen oder die Kinderzulage einheitlich auf 300 Euro anzuheben, hatte die Bundesregierung zuvor abgelehnt.

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EZB informiert Bundesverfassungsgericht: Euro-Rettung könnte Deutschland bis zu 95 Milliarden kosten – Wirtschaft – Tagesspiegel


FOTO: KEVIN P. HOFFMANN

Was passiert, wenn die Anleihen ausfallen, die die EZB gerade kaufen lässt? Das wollte das Bundesverfassungsgericht wissen.

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Draghi-Äußerungen drücken Euro und Bond-Renditen


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Nachlassende Spekulationen auf eine baldige Drosselung der Wertpapierkäufe durch die EZB belasten den Euro. EZB-Präsident Mario Draghi sieht weiterhin die Notwendigkeit einer lockeren Geldpolitik im Euroraum.

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