Finanznachrichten Berater: Vergleichsportale lassen Versicherungsnehmer alleine

Beitrag von Michael Fiedler vom 31.05.2017 auf http://www.procontra-online.de

Wie bedarfsgerecht ist Versicherungsschutz, wenn er auf Online-Vergleichsportalen „zusammengeklickt“ wird? Das untersuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Was die Verbraucherschützer kritisieren und welche Schlussfolgerungen sie ziehen.


Fordert, dass die IDD wortwörtlich umgesetzt wird – zumindest beim Online-Vertrieb: Lars Gatschke (vzbv). Bild: Screenshot Youtube/ GDV

Der Online-Vertrieb von Versicherungen ist einer der Streitpunkte bei der Umsetzung der IDD in deutsches Recht. Während der GDV auf Ausnahmen von der Beratungspflicht im Online-Vertrieb beharrt, vertritt der BVK den Grundsatz: „Kein Vertrieb ohne Beratung“.
Nun bekommt der BVK in dieser Angelegenheit Schützenhilfe: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersuchte vier Online-Vergleichsportale, inwieweit die dort berechneten Tarife den tatsächlichen Bedarf von möglichen Kunden decken. Die Studie wurde von Morgen & Morgen anhand von Musterkunden im Bereich Privathaftpflicht durchgeführt.

Ergebnis: Wer für eine neue Versicherung online recherchiert, ist weitestgehend auf sich allein gestellt. Je komplexer die Risikosituation eines Verbrauchers, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die auf einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung dem tatsächlichen Bedarf des Verbrauchers entspricht. Das würde daran liegen, dass bestimmte Kriterien vorab nicht als Filter gesetzt werden können oder die Deckungssumme einer bestimmten Leistung nicht vorab ausgewählt werden kann.

Filter vs individueller Bedarf

So konnten in einem Berechnungsbeispiel bei Check24 die gewünschten Tarif-Merkmale „Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen“, „volljährige Kinder im Freiwilligen Sozialen Jahr“, „alleinstehender Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebend“ sowie „unbebaute Grundstücke“ nicht als Wunsch bzw. Filter ausgewählt werden. „Dieser Kunde läuft also Gefahr, einen nicht in allen Punkten passenden Versicherungsschutz zu kaufen“, heißt es in der Studie. Zwar gäbe es Detailinformationen zu den Tarifen für die beiden Kriterien „Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen“ und „alleinstehender Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebend“, doch dafür muss der Nutzer die Ansicht in dem Portal wechseln. Für die beiden Kriterien „Volljährige Kinder im Freiwilligen Sozialen Jahr“ und „unbebaute Grundstücke“ erhält der Kunde keine Informationen, so die Studie.

Quelle: Finanznachrichten Berater: Vergleichsportale lassen Versicherungsnehmer alleine

 

Dieser Beitrag wurde unter Versicherungen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.