
Der BGH hat erneut Klauseln zu Schönheitsreparaturen gekippt. Was Mieter nach den neuesten Urteilen leisten müssen – und was sie dem Vermieter überlassen können. Und wie sie sich zur Wehr setzen können, wenn der Hausbesitzer zu viel verlangt.

Der BGH hat erneut Klauseln zu Schönheitsreparaturen gekippt. Was Mieter nach den neuesten Urteilen leisten müssen – und was sie dem Vermieter überlassen können. Und wie sie sich zur Wehr setzen können, wenn der Hausbesitzer zu viel verlangt.