Betreuungsverfügung & Co.: Nichts ist für die Ewigkeit – Finanznachrichten auf Cash.Online


Wer nicht möchte, dass die eigenen Angelegenheiten in Folge von Unfall oder einer schweren Krankheit durch einen gerichtlichen Betreuer erledigt werden, sollte sich in guten Tagen selbst um Vollmachten und Verfügungen kümmern. Hat man diesen schwierigen Schritt hinter sich, heißt das allerdings nicht, dass ab diesem Moment alles dauerhaft geregelt ist.

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