Ein Kaufinteressent findet ein Angebot, das fast zu schön ist, um wahr zu sein. Ein signifikant günstigeres Angebot verglichen mit den Marktpreisen und versehen mit dem Hinweis: Erbbaurecht. Aus diesem Vermerk ergeben sich eine Reihe von Fallstricken, die Kaufwillige unbedingt kennen sollten, bevor sie ein Objekt mit Erbbaurecht erwerben. Timo Handwerker, Spezialist für Baufinanzierungen bei Dr. Klein in Hagen, kennt die Probleme genau.
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