Unsere Empfehlung: Handeln Sie noch in diesem Jahr und sichern Sie Ihre Arbeitskraft gegen schwere Krankheiten und Unfälle ab! Haben Sie bereits vorgesorgt? Dann sollten Sie ggf. Ihren BU-Schutz noch in diesem Jahr anpassen, wenn notwendig!
Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) könnten sich ab 1. Januar 2015 nicht nur verteuern, sondern auch nur noch einem deutlich kleineren Personenkreis zugänglich sein. Zu dieser Einschätzung kommt Albert Gottelt, Chefredakteur des 1A Verbraucherportals.
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