Startschuss 1. Juli: Alles Wichtige zur Rentenanpassung und Flexi-Rente | Pfefferminzia – Das Multimedium für Versicherungsprofis

Beitrag von Juliana Demski vom 29.06.2017 auf http://www.pfefferminzia.de

Zum 1. Juli 2017 kommen einige Neuerungen in Sachen Rente auf die Deutschen zu: Zum einen werden die Ost-Renten stärker an den Westwert angepasst, zum anderen treten auch die letzten Rechtsänderungen der Flexi-Rente in Kraft. Hier gibt’s alle Änderungen im Überblick.


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Rentenanpassung – was passiert hier genau?

20 Millionen Rentner können sich ab dem 1. Juli über höhere Renten freuen: Im Westen steigen sie um 1,9 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent.

Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert – also der Wert eines Entgeltpunktes in Euro – in den alten Bundesländern von 30,45 Euro auf 31,03 Euro.

In den neuen Bundesländern sollen außerdem künftig 95,7 Prozent des Westwerts erreicht werden – entsprechend steigt der Rentenwert (Ost) von 28,66 Euro auf 29,69 Euro.

Die Lohnsteigerung beträgt indes 2,06 Prozent in den alten und 3,74 Prozent in den neuen Bundesländern – heißt in Zahlen: Die Renten sind dann seit 2012 im Westen um 10,5 Prozent und im Osten um 19,1 Prozent gestiegen.

Letzte Änderungen für Flexi-Rente

Bereits im Januar 2017 gab es einige Neuerungen in Sachen Flexi-Rente – sie soll einen flüssigeren, flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ermöglichen.

Zum 1. Juli treten nun die letzten rechtlichen Änderungen in Kraft. Besonders Versicherte, die vorzeitig in Altersrente gehen, sollen davon profitieren:

Hinzuverdienstgrenze angehoben

Eine der neuen Regelungen: Wer vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf ab dem 1. Juli bis zu 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles, was darüber geht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Vorher lag die Grenze bei 450 Euro im Monat.

Ist die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet. Als Berechnungsgrundlage gilt dabei das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre.

Sonderzahlungen schon ab 50

Und: Wer mit Sonderzahlungen Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand ausgleichen will, darf damit ab dem 1. Juli auch mit 50 Jahren anfangen. Zuvor lag die Altersgrenze bei 55 Jahren.

Quelle: Startschuss 1. Juli: Alles Wichtige zur Rentenanpassung und Flexi-Rente | Pfefferminzia – Das Multimedium für Versicherungsprofis

 

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