Bedingungen genau lesen: Wie Fahrraddiebstahl in der Hausratpolice abgesichert ist | Pfefferminzia – Das Multimedium für Versicherungsprofis

Beitrag von Hubert Gierhartz vom 03.05.2017 auf www.pfefferminzia.de

Wird der Fahrradkeller oder die Garage aufgebrochen, fällt dieser Fahrraddiebstahl unter Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung, und ist voll abgesichert. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrrad auch in der Garage und im Fahrradkeller mit einem eigenständigen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert ist. Genauer: Mit dem Rahmen an einem zweiten Gegenstand befestigt ist. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind wie sogenannte Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.


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Ist das Fahrrad im Betrieb, ist es in der Hausratversicherung nur versichert, wenn eine zusätzliche Fahrradversicherung abgeschlossen wurde.

Kostet ein Rad zum Beispiel 2.000 Euro, und es besteht einen Hausratversicherungssumme von 50.000 Euro, so müssten 4 Prozent der Versicherungssumme = 2.000 Euro eingeschlossen werden, um bei einem Diebstahl den Verlust voll abzusichern. Das heißt: Je teurer das Fahrrad, desto höher ist die zu zahlende Prämie. Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für einen Schadensfall. Sollten bei einem Diebstahl zwei Fahrräder im Werte von 4.000 Euro gleichzeitig gestohlen werden, werden auch nur 2.000 Euro ersetzt.

Nachtzeitklausel mit einschließen

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die in ihrem Vertrag von vornherein eine Versicherungssumme von zum Beispiel 3.000 Euro für das Risiko Fahrraddiebstahl ohne Zuschlag in der Hausratversicherung eingeschlossen haben. Das ist für den Verbraucher besonders von Vorteil, der für seinen Hausrat nur eine geringe Versicherungssumme benötigt, aber im Besitz eines teuren Fahrrades ist.

Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Nachtzeitklausel mit eingeschlossen ist. Das Fahrrad ist dann rund um die Uhr versichert. Ist die Nachzeitklausel nicht vereinbart, erfolgt keine Leistung, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr nachts und 6.00 Uhr morgens vor der Haustüre gestohlen wurde. Wird das Fahrrad während des Betriebs, zum Beispiel bei einer Fahrradtour nach 22.00 Uhr gestohlen, besteht indes Versicherungsschutz auch ohne Nachtzeitklausel.

Was verlangen die Versicherer im Schadenfall? Es müssen Unterlagen über den Hersteller, die Marke, Rahmennummer und Kaufbeleg der versicherten Fahrräder beigebracht werden. Ebenfalls muss eine Diebstahlmeldung unverzüglich bei der Polizei erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer gegen diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Deshalb ist es wichtig, die Anschaffungsrechnung gut aufzubewahren.

Sollte das Fahrrad nicht wieder gefunden werden, so ist dem Versicherer auch ein Nachweis des örtlichen Fundamts vorzulegen, dass auch dort das Fahrrad nicht abgegeben wurde. Erst danach wird eine Schadenzahlung erfolgen, was bis zu sechs Wochen dauern kann. Solange steht dem Verbraucher kein Fahrrad zur Verfügung.

Es geht aber auch anders. Es gibt Versicherungsunternehmen, die bei Fahrraddiebstahl den Schaden innerhalb von 48 Stunden regulieren. Vorausgesetzt, es erfolgte umgehend eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei und alle Unterlagen einschließlich Kaufbelege wurden dem Versicherer vorgelegt. Sollte das gestohlene Fahrrad wider Erwarten aufgefunden werden, darf der Bestohlene das neue Fahrrad behalten, er muss aber sein aufgefundenes Fahrrad einem gemeinnützigen Zweck oder einer gemeinnützigen Einrichtung zur Verfügung stellen. Das ist kundenfreundlich. Solche Schadensregulierungen finden sich aber in keinem Rating wieder. Denn hier geht es vordergründig immer nur um die günstigsten Prämien.

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